Bitte beachten:
Nach dem 15. Januar 2020 werden die Beiträge für das Jahr 2020 in Höhe von EUR 64,– (beschlossen in der Mitgliederversammlung vom 28. Mai 2018) abgebucht. Änderungen der Bankleitzahl / Bankverbindung sollten uns bis spätestens 8. Januar 2020 schriftlich mitgeteilt werden, da ansonsten der Beitrag nicht abgebucht werden kann und der Abbuchungsbetrag mit Gebühren wieder uns belastet wird. Die Gebühren müssen wir dem jeweiligen Mitglied in Rechnung stellen.
Für Mitglieder ohne Einzugsermächtigung beträgt der Beitrag EUR 68,–.